T1 · T2 · NCTS · Versandverfahren

Versandverfahren T1 / T2 & NCTS
Zolltransit & Überführung

Zollagentur AZ in Burscheid (Nordrhein-Westfalen) übernimmt die komplette Eröffnung und Beendigung der Versandverfahren T1, T2 und NCTS (Neues Computerisiertes Transitverfahren) für Ihren innergemeinschaftlichen oder internationalen Transit. Unverzollte Überführung, T1-Verfahren vom Hafen bis zum Bestimmungsort, T2-Unionstransit und die prozessuale Begleitung des gesamten NCTS-Transitverfahrens.

Was sind T1 / T2 und NCTS?

T1, T2 und NCTS sind zollrechtliche Versand- und Transitverfahren, mit denen Waren unter Zollverschluss von einem Ort zum anderen bewegt werden – ohne dass bereits Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer am Ursprungsort fällig werden. Entscheidend ist der Unterschied zwischen unverzollten Waren (Nicht-Unionswaren, T1) und Waren im freien Verkehr (Unionswaren, T2).

Versandverfahren T1

Nicht-Unionswaren (unverzollt) unter Zollverschluss bewegen – z. B. vom See- oder Flughafen durch die EU zum Bestimmungszollamt im Binnenland, wo erst dann die reguläre Einfuhrzollabwicklung erfolgt.

Versandverfahren T2

Unionswaren (freier Verkehr) werden zur Einfuhr oder Wiederausfuhr unter Verschluss durch Drittländer oder innerhalb der EU bewegt. Typisch bei Ausfuhren in Länder außerhalb der EU durch Drittländer oder bei Exporten in Gebiete mit besonderer zollrechtlicher Stellung.

NCTS

Neues Computerisiertes Transitverfahren ist das elektronische europäische Transit-System, das seit 2024 NCTS Phase 2+ als IT-Rückgrat für alle gemeinschaftlichen Versandverfahren T1/T2 in der EU dient. Wir eröffnen und beenden alle NCTS-Verfahren digital für Sie.

Leistungsumfang Versandverfahren

T1-Eröffnung & -Beendigung

Komplette T1-Eröffnung (Hafen → Binnenland) und Beendigung des Versandverfahrens am Bestimmungszollamt, Erhalt der Verfahrensbescheinigung T1.

  • T1-MRN & Deckung
  • Bestätigung BZ

T2-Unionstransit

T2-Eröffnung und Beendigung für Unionswaren, Wiederausfuhr oder besondere zollrechtliche Gebiete.

  • T2-Verfahrensbescheinigung
  • Bei Kontrollen Behördenkommunikation

NCTS Transit digital

Eröffnung, Begleitung und Beendigung aller NCTS-Transitverfahren (Erst- & Folgemeldung in NCTS Phase 2+).

  • NCTS LRN / MRN
  • Bestätigungen & Belege

Prozessbegleitung & Vertretung

Vertretung bei Kontrollen und Prozessbegleitung bei Beanstandungen der Zollämter im Transitverfahren.

  • Kontakt Zollamt / BZ-Amt
  • Urlaubsvertretung z. B. als externer Zollbearbeiter

Wann brauche ich T1, T2, NCTS?

  • Sie importieren Waren (z. B. per See- oder Luftfracht) und die Einfuhr soll erst in einem anderen deutschen oder EU-Bestimmungszollamt abgefertigt werden → T1-Verfahren.
  • Unionswaren (im freien Verkehr) sollen unter Verschluss durch Drittländer oder Sondergebiete bewegt werden → T2-Verfahren.
  • Sie benötigen ein europaweit standardisiertes, digitales Transitverfahren mit sicherer elektronischer Belegsicherung → NCTS.
  • Sie suchen nach einer Prozessbegleitung oder Urlaubsvertretung für Ihren bestehenden Zollbearbeiter → wir übernehmen die Versandverfahren.

T1 / T2 / NCTS beauftragen?

Unverbindliches Angebot für T1/T2-Eröffnung, Beendigung und Begleitung von NCTS-Transitverfahren durch Zollagentur AZ.

Unverbindliche Anfrage senden